Hinweise und Termine
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise
1. Anmeldung zu den IHK-Prüfungen
Die Prüfungstermine werden bundeseinheitlich, jährlich festgelegt. Dabei legt die jeweilige IHK ebenfalls fest, bis wann Ihre Anmeldung zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie diesen Termin zwingend, da sich ansonsten Verzögerungen von bis zu 12 Monaten ergeben können.
Zu folgenden Prüfungen müssen Sie sich frühzeitig anmelden:
- Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO, AdA)
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Nutzen Sie zur Anmeldung Ihren IHK- Zugang.
2. Das KFW- Darlehn
Immer wenn Sie sich für die Festzinsoption bei dem KFW-Darlehn entschieden haben müssen Sie einen Antrag auf Zinsfestschreibung, immer bis 01.03. beziehungsweise 01.09. eines Jahres schriftlich per Brief oder E-Mail an die KFW stellen.
3. Schulpflicht
Bitte beachten Sie, dass Schulpflicht besteht. Die Mindestunterrichtsstunden müssen eingehalten werden, ansonsten kann das Aufstiegs-BAföG gekürzt oder zurückgefordert.