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  • Finanzierung

    Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Ihren Industriemeisterkurs?
    Was wird gefördert und welche Bedingungen werden vorausgesetzt?

    Informationen zur finanziellen Förderung

    Ihr Anspruch auf Aufstiegs-BAföG

    Sie haben Anspruch auf das Aufstiegs-BAföG. BAföG ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Demnach hat jeder Anspruch auf finanzielle Unterstützung, der Teilnehmer einer Fortbildungsveranstaltung ist, die auf einen staatlich anerkannten Abschluss vorbereitet.

    Was wird gefördert?

    Gefördert, bzw. förderungsfähig sind:

    • die Lehrgangsgebühren und
    • die Prüfungsgebühren

    Anmerkung: Kosten für Lernmittel, wie Schulbücher werden steuerlich gefördert.

    Auch erfolgt die Beihilfe durch bestimmte Zuschüsse beispielsweise:

    • zinsgünstige Darlehn
    • Wenn ein KFW-Darlehn in Anspruch genommen wird z.B. über einen, Bonus (genereller Zuschuss in Höhe von 40 % der Darlehnskosten), allerdings nur bei Inanspruchnahme eines geförderten Darlehn.

    Besonderheit/ Bedingungen

    Das BAföG, als auch das Darlehn und der Bonus bei bestandener Prüfung wird unabhängig von Ihrem Einkommen oder Vermögen in jedem Fall gewährt. Auch spielt es keine Rolle, ob bereits andere Darlehn vorhanden sind, wie z.B. eine KFZ-Finanzierung. Auch werden Schufa-Einträge nicht berücksichtigt. Ebenfalls sind keine Altersbegrenzungen festgelegt.

    Meister-BAföG, Amt für Ausbildungsförderung

    Ihren Antrag stellen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (maßgeblich ist Ihr Wohnort). Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, beantragen Sie die Förderung für jeden Abschnitt gesondert, jeweils spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmenabschnitts.

    In NRW ist z.B. zuständig:
    Bezirksregierung Köln
    Dezernat 49
    50606 Köln

    Das Amt entscheidet über Ihren BAföG-Antrag

    Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben. Wenn ja, erhalten Sie einen öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheid. Den Zuschuss überweist Ihnen das Land auf Ihr Konto. Für Ihren Zuschuss müssen Sie nun nichts weiter tun. Wenn Sie zusätzlich ein Darlehen beantragen möchten, s. nächsten Schritt. Weitere Informationen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/index.html

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